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AGB - FUTURION GmbH - Marke „A2-Labor“

FUTURION GmbH
Swarovskistraße 58
6112 Wattens
Firmenbuchnummer: FN 648847m
UID-Nr.: ATU81866526
E-Mail: office@futurion.at

 

1. Geltung

1.1.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der FUTURION GmbH, Swarovskistraße 58, 6112 Wattens, welche ihre Leistungen unter der Bezeichnung „A2-Labor“ erbringt (nachfolgend „FUTURION“), und deren Vertragspartnern gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2.
Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

1.3.
Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von FUTURION ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

1.4.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen – aus welchem Grund immer – unwirksam sein oder nicht Vertragsinhalt werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, deren Sinn und Zweck am nächsten kommende Bestimmung, zu ersetzen.


2. Vertragsabschluss

2.1.
Unsere Angebote sind freibleibend.

2.2.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche (E-Mail, Telefax, Post) Auftragsbestätigung durch FUTURION zustande.


3. Probenentnahme und Analyse

3.1.
Im Falle dass die Probenentnahme nicht durch FUTURION erfolgt übernehmen wir in keinem Fall Verantwortung für die Aussagekraft der Analyse, da die Probenentnahme fehlerhaft sein könnte.

3.2.
Die von FUTURION durchgeführten Analysen dienen ausschließlich Informations- und Orientierungszwecken und stellen kein gerichtlich verwertbares Gutachten, Sachverständigengutachten oder behördlich anerkanntes Prüfzeugnis dar, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

3.3.
Da viele Faktoren die Proben und die Analyse beeinflussen können wird unter keinen Umständen Garantie für die Richtigkeit der Messwerte bzw. der Analyse gegeben. Analysenergebnisse stellen stets eine Momentaufnahme der untersuchten Probe zum Zeitpunkt der Analyse dar.


4. Leistungsumfang, bedungene Eigenschaften, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1.
Der Kunde ist, soweit erforderlich, zur Mitwirkung verpflichtet, insbesondere zur Zurverfügungstellung sämtlicher für die Erbringung der Leistung erforderlichen Unterlagen, Informationen, etc.. Hinsichtlich sämtlicher für die Auftragserfüllung bedeutsamer Umstände besteht Verständigungspflicht, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Jeglicher Aufwand, der durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben entsteht (Mehrkosten, Verzögerungen, Abbruch der Arbeiten …), ist vom Kunden zu ersetzen.

4.2.
FUTURION ist nicht verpflichtet, die vom Kunden übermittelten Unterlagen, Daten und Informationen auf Vollständigkeit, Richtigkeit sowie darauf zu prüfen, ob diese allein oder im Zusammenhang mit vom Kunden beauftragten Leistungen für den beabsichtigten Verwendungszweck geeignet sind, insbesondere beispielsweise in Rechte Dritter eingreifen oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.

4.3.
FUTURION ist mangels anderweitiger Vereinbarung nicht verpflichtet, im Zuge eines Auftrages/Projektes erstellte bzw. generierte Daten, sonstige Unterlagen und Proben über den Zeitpunkt der Übergabe bzw. Überbringung der Leistung hinaus zu speichern oder sonst für den Kunden verfügbar zu halten.


5. Preise / Kostenvoranschläge

5.1.
Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich Verbindlichkeit zugesagt wird.

5.2.
Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert in Rechnung gestellt. Spesen/Barauslagen (z.B. für Reisen, Übernachtung,…) sind gesondert zu vergüten.


6. Termine / Verzug

6.1.
Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen.


7. Zahlungsbedingungen

7.1.
Die Rechnungen werden ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nicht anderes vereinbart wurde, binnen 7 Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen.

7.2.
Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf das in der Rechnung angegebene Konto erfolgen. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf das Kapital angerechnet.

7.3.
Bei Zahlungsverzug hat der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 4% bzw. 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu entrichten. Allenfalls gewährte Rabatte, Nachlässe oder sonstige Vergünstigungen gelten bei Zahlungsverzug oder im Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über den Kunden als nicht gewährt. Im Fall des Verzuges verpflichtet sich der Kunde, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine
zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.

7.4.
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von FUTURION aufzurechnen, wenn diese nicht schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.


8. Datenschutz

8.1.
Der Kunde räumt an allen im Zuge der Geschäftsverbindung erhobenen und/oder übermittelten Daten die für die Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungs- und Verarbeitungsrechte ein. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG).

8.2.
Soweit gesetzlich zulässig, ist FUTURION berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf der Unternehmenswebsite auf die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden hinzuweisen. Die Verwendung von Firmenname und Firmenlogo des Kunden erfolgt ausschließlich nach dessen ausdrücklicher Zustimmung.


9. Schadenersatz

9.1.
FUTURION haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz hat der Geschädigte zu beweisen, die Beweislastumkehr dafür wird ausdrücklich ausgeschlossen.

9.2.
Der Ersatz von Mangelfolgeschäden, bloßen Vermögensschäden sowie entgangenem Gewinn und von Schäden Dritter ist in jedem Fall ausgeschlossen; Schäden sind ausschließlich objektiv-abstrakt zu berechnen.

9.3.
Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem für die konkrete Leistung vereinbarten Entgelt exklusive Steuern, besteht Versicherungsdeckung einer Haftpflichtversicherung, mit der entsprechenden Deckungssumme, begrenzt.

9.4.
Für den Fall, dass FUTURION von Dritten aufgrund der Verwendung der Leistungen durch den Kunden (z.B. Weitergabe) in Anspruch genommen wird, hat der Kunde FUTURION schad- und klaglos zu halten.

9.5.
FUTURION haftet in keinem Fall für Schäden (egal welcher Art) die aufgrund falscher Messergebnisse, Prüfberichte, Analysen etc. entstehen.


10. Mitteilungen

10.1.
Der Kunde ist mit einer Übermittlung von Daten und Informationen per Email bis auf schriftlichen Widerruf einverstanden. Daten werden in standardisierten Formaten (Word, pdf) an den Kunden übermittelt.


11. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

11.1.
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen FUTURION und dem Kunden ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen sowie des UN-Kaufrechts anzuwenden.

11.2.
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist Wattens, Tirol.

11.3.
Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Bezirksgericht Hall in Tirol vereinbart.

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